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Aktuelles im Januar 2016 [Zurück]


  Rauchmelder – die Fakten -  19.01.2016

1. Rauchmelder retten Leben
mehr bei rauchmelder-lebensretter.de

2. Die gesetzlichen Vorgaben
Bayerische Bauordnung (BayBO), Artikel 46, Absatz 4: In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die zu Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Die Eigentümer vorhandener Wohnungen sind verpflichtet, jede Wohnung bis zum 31. Dezember 2017 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den unmittelbaren Besitzern, es sei denn, der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst.

3. Von der Feuerwehr kommt niemand zur Kontrolle der Rauchmelder


  Achtung - Vorsicht - Achtung - Vorsicht -  18.01.2016
Liebe Spender und Inserenten unserer Landkreis-Feuerwehr-Broschüre.

Sollte Sie ein Verlag anrufen und sie Fragen ob sie sich wieder mit einem Inserat an der Landkreis-Feuerwehr-Broschüre beteiligen, dann machen sie keinerlei Zusagen und legen einfach auf.

Der Anrufer handelt nicht im Auftrag des Kreisfeuerwehrverband!!!

Der Kreisfeuerwehrverband erstellt seine Feuerwehr-Broschüre in "Eigenregie" und ist an keinen Verlag gebunden!

Sie haben von uns kurz vor Weihnachten hierzu ein Anschreiben erhalten! Dieses Schreiben wurde von unserem Kreisbrandrat unterzeichnet und der Auftrag auf der Rückseite enthält eine Telefonnummer die 0176-........4 04 und eine Fax-Nummer beginnend mit 09162- . Andere Telefonnummern werden von uns nicht verwendet. Als Bankverbindung ist unser Konto bei der VR-Bank Uffenheim-Neustadt a.d. Aisch angegeben. Unser Ansprechpartner ist Kreisbrandinspektor Rüdiger Neumeister, den sie über die Telefonnummer erreichen die auf dem Anschreiben vermerkt ist. Des weiteren werden sie von uns nur eine telefonische Rückfrage erhalten, wenn es Klärungsbedarf bei einen abgegebenen Anzeigenauftrag gibt.

Ansonsten wird sie niemand vom Kreisfeuerwehrverband diesbezüglich telefonisch kontaktieren.


Ihr Kreisfeuerwehrverband

Landkreis Neustadt a.d.Aisch – Bad Windsheim e.V.


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